Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
[ studieren-mit-kind.info ] ... das neue
Internetportal rund um das Thema: Studium und Kind / Kinder.
Ob unverhofft oder geplant, ob Vater oder Mutter, alleinerziehend oder in einer
Partnerschaft lebend: Die Kombination aus Studium und Kind stellt eine echte
Doppelbelastung dar. Selbstverständlich überwiegt gerade bei neugeborenen Kindern die
Freude, doch sehr bald kommen auch Ängste und Zweifel auf, ob der Studienabschluss als
junge Mutter, als junger Vater oder als junge Familie überhaupt zu meistern ist.
Erschwerend hinzu kommt nicht selten, dass sich der Studienort fernab von Verwandten und
den eigenen Eltern befindet - spontane oder dauerhafte Hilfe durch die Familie ist somit
kaum oder nur selten möglich. Dabei gibt es gerade in Deutschland einige gute
Anlaufstellen, die über die erste schwierige Zeit hinweghelfen und über alle wichtigen
Aspekte informieren.
Von Finanzfragen über zeitliche Probleme mit dem
Studium bis hin zur
Kinderbetreuung - jede Universität oder Fachhochschule hat einen Ansprechpartner, der
nach Möglichkeit auch passende Adressen und Einrichtungen nennt und weitervermittelt.
Auch der Bürgerservice der Kommunen kann ein wichtiger Ansprechpartner sein. Darüber
hinaus sollen unsere Seiten helfen, bereits einen kurzen Vorab-Überblick über alle
Angebote und Möglichkeiten zu geben - vom
Babysitter bis zum Wohngeld - und bei der Auswahl
behilflich zu sein. Denn nach
einiger Beschäftigung mit dem Thema wird schnell klar: Das
Studieren mit eigenem Kind
verlangt nach einigem organisatorischem Aufwand, aber es ist nicht unmöglich. Neben
Betreuungsangeboten und finanzieller Unterstützung gibt es auch noch ganz andere
Möglichkeiten: So informieren wir zum Beispiel über Studiengänge in Teilzeit oder das
Fernstudium; beide hervorragend geeignet, um die Studieninhalte individuell einzuteilen
und dabei noch möglichst viel Zeit mit dem Kind verbringen zu können.
Und auch, wer ganz
überraschend Mutter oder Vater wird, muss nichts befürchten: In den geltenden
Studienordnungen ist immer Platz für ein Urlaubssemester; im Notfall (zum Beispiel vor
bereits angemeldeten Prüfungen) kann die Härtefallregelung in Kraft treten. Wie die
Möglichkeiten im Detail aussehen, wo die jeweiligen Ansprechpartner sitzen und was
es sonst noch zu bedenken gibt, darum soll
es auf diesen Seiten gehen - von der Kinderbetreuung bis zum Kindergeburtstag.