Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Es könnte so einfach sein: Während der Vorlesungen und Seminare wird das Kind
fachmännisch betreut, und danach bleibt noch genügend Zeit zum Spazierengehen, Spielen
und Vorlesen zu Hause. Was wie ein Traum klingt, ist in einigen Universitäten bereits
Realität - im eigenen Uni-Kindergarten können Kids verschiedenen Alters betreut werden
und dabei noch neue Freunde kennenlernen, die ebenfalls studierende Mütter oder Väter
haben.
Doch nicht jeder hat das Glück einer solch fortschrittlichen Universität oder
Fachhochschule - wer hilft also weiter, wenn´s um die Betreuung während der Studienzeit
und darüber hinaus geht? Grundsätzliche Informationen über die verschiedenen
Möglichkeiten gibt es sowohl bei der Uni selbst als auch bei der Kommune, zum Beispiel
beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe. Viele Unis haben sogar gleich mehrere
Anlaufstellen, von der allgemeinen Studienberatung über das Studentenwerk bis hin zur
Sozialberatung des Allgemeinen Studierendenausschuss (kurz AStA). Die einfachste und
bequemste Lösung ist eine halb- oder ganztätige Betreuung, entweder im Kindergarten bzw.
Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflege (Tagesmutter).
Diese Variante ermöglicht eine großzügige Einteilung der Studienzeiten, wobei alle
wichtigen Seminare und Vorlesungen besucht werden können und darüber hinaus noch Zeit
für das Lernen und Abeiten zu Hause bleibt.
Welches Betreuungsmodell dabei gewählt wird, bleibt den
Eltern überlassen - nach dem Kinderbetreuungsgesetz sind sowohl Kitas als auch
Tagsmütter förderungsfähig. Für Mehrkosten allerdings (zum Beispiel bei privat
arbeitenden Tagsmüttern, die höhere Sätze verlangen) können diese zum Teil oder ganz
an die Eltern abgegeben werden. Außerdem wichtig zu wissen: Es gibt für Studierende
(also junge Menschen in der Ausbildung) ein Anrecht auf eine Tagesbetreuung für Kinder
bis drei Jahre. Dabei können selbstverständlich nur Einrichtungen mit freien Plätzen
gewählt werden, so dass ein rechtzeitiges Bemühen hierum ratsam ist. Und wenn sich
die Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung befinden, haben Eltern ein
Anrecht auf eine zumindest halbtägige Betreuung. Neben dieser Grundversorgung bieten
Babysitter bzw. Kindermädchen eine gute Möglichkeit,
auch abends oder am Wochenende
flexibel zu sein. Die Bezahlung hierfür erfolgt jedoch aus eigener Tasche.