Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Elterngeld, Mehrbedarf und Betreuungsgeld:
Die vielen verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Staat
klingen auf den ersten Blick verwirrend ähnlich. Manche Hilfen messen sich an dem
individuellen Einkommen (welches von Studenten in der Regel unterschritten wird), andere
werden unabhängig von allen anderen Faktoren in jedem Fall gezahlt. Trotzdem ist eine
rechtzeitige Beantragung an der richtigen Stelle notwendig.
Das Elterngeld (früher: Erziehungsgeld) ist eine ideale finanzielle Unterstützung für
Studenten mit Kind. Für Berufstätige beträgt es 67 % des ehemaligen Einkommens vor der
Geburt des Kindes (Bis zu 1.800 Euro); für Studenten und Erwerbslose jedoch mindestens
300 Euro monatlich. Das Elterngeld wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen
gezahlt und auch aufs Arbeitslosengeld nicht angerechnet. Der Gesamtzeitraum für die
Zahlungen beträgt für einen Elternteil 12 Monate. Wird die Erziehungszeit unter den
Eltern aufgeteilt, kann insgesamt 14 Monate gezahlt werden. Elterngeld muss bei den
entsprechenden Elterngeldstellen in den Ämtern für Versorgung und Soziales beantragt
werden, dessen Adressen auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zu finden sind.
Als Mehrbedarf werden finanzielle Leistungen gezählt, die insbesondere StudentInnen
während der Schwangerschaft oder während der Erziehungszeit zustehen. Dieser sogenannte
Mehrbedarf ist eigentlich eine Zusatzleistung des ALG II, kann aber auch für nicht
Arbeitslosengeld berechtigte Studierende gezahlt werden.
Betreuungskosten können von Eltern abgesetzt werden, die steuerpflichtiges Einkommen
haben. Dies ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn ein Partner studiert und der
andere schon voll erwerbstätig ist. Auch allein erziehende StudentInnen können die
Kinderbetreuung eines Kindes bis zu 14 Jahren von der Steuer absetzen. Maximal sind
hierbei 4000 Euro Ersparnis möglich.
Weitere Informationen zum Elterngeld
:: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
:: Elterngeldrechner des BMFSFJ