Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Normaler Weise betrifft das Thema Wohngeld Studenten nur am Rande - schließlich ist diese
staatliche Unterstützung nur unter strengen Auflagen für Studierende vorgesehen.
Die Ausschlussklausel, dass der Mietzuschuss nur für Studenten ohne Bafög-Berechtigung
besteht, erscheint auf den ersten Blick paradox. Gemeint ist hiermit aber,
dass beispielsweise eine Verzögerung des Studiums den Verlust des Bafögs bewirkt hat
und dann ein Wohngeld beantragt werden kann. Für Studenten mit einkommensstarken Eltern
und ohne Bafög-Anspruch besteht in der Regel kein Anspruch auf den Mietzuschuss.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Studierende mit eigenem Kind oder Kindern können
Wohngeld erhalten.
In diesem Fall gilt der Mietzuschuss offiziell dem Unterhalt des
Kindes, nicht dem Studenten selbst. Bei entsprechender Beantragung kann das Wohngeld
auch schon während der Schwangerschaft gezahlt werden. Weil der Mietzuschuss erst ab
dem Antragsmonat und nicht rückwirkend gewährt wird, sollte man rechtzeitig den Gang
zum Amt bzw. zur Stadtverwaltung wagen. Hier liegen die entsprechenden Formulare aus.
Um sich einen Überblick über die Höhe des zu erwartenden Wohngelds zu verschaffen,
reicht ein Blick ins Internet: Hier gibt es verschiedene Wohngeld-Rechner, die das
komplizierte Verfahren in wenigen Klicks verständlich machen. Denn der Mietzuschuss
kann je nach Bundesland, Stadt, tatsächlicher Miethöhe, Einkommen, Anzahl der Bewohner
und vielem Mehr variieren. Bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen (zum Beispiel
einem 400-Euro-Job), zu betreuendem Kind und zusätzlichem Studium kann oft ein
beträchtlicher Teil der Miete übernommen werden. Diese muss jedoch selbstverständlich
verhältnismäßig sein und darf die finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers nicht
übersteigen.
Weitere Infos zum Thema wohnen mit Kind:
WBS |
Studentenwohnheime |
Wohngeld