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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Elterngeld

Elterngeld, Mehrbedarf und Betreuungsgeld: Die vielen verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Staat klingen auf den ersten Blick verwirrend ähnlich. Manche Hilfen messen sich an dem individuellen Einkommen (welches von Studenten in der Regel unterschritten wird), andere werden unabhängig von allen anderen Faktoren in jedem Fall gezahlt. Trotzdem ist eine rechtzeitige Beantragung an der richtigen Stelle notwendig.

Das Elterngeld (früher: Erziehungsgeld) ist eine ideale finanzielle Unterstützung für Studenten mit Kind. Für Berufstätige beträgt es 67 % des ehemaligen Einkommens vor der Geburt des Kindes (Bis zu 1.800 Euro); für Studenten und Erwerbslose jedoch mindestens 300 Euro monatlich. Das Elterngeld wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen gezahlt und auch aufs Arbeitslosengeld nicht angerechnet. Der Gesamtzeitraum für die Zahlungen beträgt für einen Elternteil 12 Monate. Wird die Erziehungszeit unter den Eltern aufgeteilt, kann insgesamt 14 Monate gezahlt werden. Elterngeld muss bei den entsprechenden Elterngeldstellen in den Ämtern für Versorgung und Soziales beantragt werden, dessen Adressen auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden sind.

Als Mehrbedarf werden finanzielle Leistungen gezählt, die insbesondere StudentInnen während der Schwangerschaft oder während der Erziehungszeit zustehen. Dieser sogenannte Mehrbedarf ist eigentlich eine Zusatzleistung des ALG II, kann aber auch für nicht Arbeitslosengeld berechtigte Studierende gezahlt werden.

Betreuungskosten können von Eltern abgesetzt werden, die steuerpflichtiges Einkommen haben. Dies ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn ein Partner studiert und der andere schon voll erwerbstätig ist. Auch allein erziehende StudentInnen können die Kinderbetreuung eines Kindes bis zu 14 Jahren von der Steuer absetzen. Maximal sind hierbei 4000 Euro Ersparnis möglich.

Weitere Informationen zum Elterngeld
:: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
:: Elterngeldrechner des BMFSFJ