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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Mutterschaftsgeld

Das sogenannte Mutterschaftsgeld ist tatsächlich, wie der Name bereits deutlich macht, ausschließlich für Mütter bestimmt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen wie beispielsweise der Mutter-Kind-Kur hat der Vater des Kindes hierauf keinen Anspruch. Dabei bietet das Mutterschaftsgeld eine finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt, die mit Neuanschaffung von Babyprodukten, Arbeitsausfall und vielem Mehr eine echte Belastung gerade für studierende Mütter darstellt. Denn wer noch während der Schwangerschaft sowie in den Monaten nach der Entbindung einen regulären Arbeitslohn erhält, hat keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Es stellt somit gewissermaßen eine Transferleistung dar, mit der unter Anderem der Lohnausfall während der sogenannten Schutzzeit (Schwangerschaft bis zu vier Monate nach Geburt des Kindes) ausgeglichen werden soll.

Im Gegensatz zu anderen finanziellen Hilfen wird das Mutterschaftsgeld von den Krankenkassen ausgezahlt. Hier kann man sich auch rechtzeitig über die Bedingungen und Voraussetzungen informieren. Dabei sind unter Anderem die Art der Versicherung sowie die Dauer der Nebentätigkeit von Bedeutung. Für selbst studentisch Versicherte kann der Satz bis zu 13 Euro pro Tag betragen, wenn zum Beispiel mindestens eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) nachgewiesen werden konnte. Wer noch familienversichert ist, erhält jedoch lediglich maximal 210 Euro einmalig. Dasselbe gilt für privat krankenversicherte Studentinnen, welche ebenfalls maximal 210 Euro als einmalige Zahlung erhalten. Für die Auszahlung ist hier das Versicherungsamt zuständig. Weitere Infos zum Thema Mutterschaftsgeld findet man auf der Seite des Bundesversicherungsamtes.