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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Elternzeit

Was heute noch umgangssprachlich Erziehungsurlaub genannt wird, ist seit Mitte 2001 offiziell als Elternzeit bekannt. Hiermit ist eine gesetzlich garantierte Freistellung von der Arbeit gemeint, welche bis zum 3. Lebensjahr des Kindes andauern kann.

Was auf den ersten Blick vor allem für Vollzeitbeschäftigte interessant ist, kann tatsächlich auch Studenten mit kleinen Kindern betreffen: Zum Einen gilt die Regelung der Elternzeit grundsätzlich für alle, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise durch einen Job selbst finanzieren. Außerdem kann ein erwerbstätiger Partner in Elternzeit gehen und die stressige Phase zwischen Job, Studium und Kindererziehung für das studierende Elternteil somit deutlich erleichtern. Ebenfalls gut zu wissen: Grundsätzlich gilt der Anspruch auf Elternzeit selbst für geringfügig Beschäftigte, und ebenfalls für studentische Nebenjobs. Voraussetzung ist lediglich, dass kein befristeter Vertrag vorliegt. Außerdem kann es Einschränkungen durch den Arbeitgeber geben, wenn die Mitarbeiterzahl im Betrieb kleiner als 15 ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermöglicht die Elternzeit eine geringere Wochenarbeitszeit bei gleichzeitigem Kündigungsschutz.

Was auch der Klärung bedarf, ist die Frage, welcher Partner wann in Elternzeit geht. Mit einem Schreiben an den Arbeitgeber kann man Elternzeit beantragen. Wichtig: Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn beantragt werden.

Die Elternzeit beginnt unmittelbar nach dem Mutterschutz und kann, muss aber nicht bis zum 3. Lebensjahr des Kindes andauern. Die finanziellen Umstände während der Elternzeit sind jedoch recht kompliziert geregelt und sollten idealer Weise bei einer Rechtsberatung vorzeitig abgeklärt werden. So kann man rechtzeitig wissen, mit wieviel Geld nach und auch während der Schwangerschaft zu rechnen ist und gegebenenfalls auch, welcher Partner wann in Elternzeit geht. Wichtig: Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn beantragt werden.