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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Unterhalt

Als Unterhalt wird ganz allgemein der finanzielle Aufwand bezeichnet, den man zur Grundsicherung des Lebensbedarfs benötigt. Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig; dieser Unterhalt ist auch als Kindesunterhalt bekannt und soll Wohnraum, Nahrung, Kleidung, Bildung und Freizeit sowie, je nach Alter des Kindes, Taschengeld beinhalten. In der Regel teilen sich beide Eltern den Unterhalt und kommen somit mit ihrem Einkommen sowie weiterer finanzieller Unterstützung für das Kind auf. Und auch wer nicht (mehr) zusammenlebt, aber ein gemeinsames Kind hat, kann sich oft noch gütlich einigen über Höhe und Verteilung des monatlichen Unterhalts.

Doch was, wenn Vater oder Mutter des Kindes nicht bereit sind zu zahlen und das Geld nicht einmal mehr fürs Nötigste reicht? In diesem Fall gibt es akute Hilfe vom Jugendamt, welches einen Unterhaltsvorschuss gewährleisten kann. Das Wort "Vorschuss" bezieht sich dabei vor allem auf das zahlungsunwillige Elternteil - es wird vom Amt auf (Nach-) Zahlung des Unterhalts verklagt werden. Eine solch drastische Lösung empfiehlt sich daher nur, wenn beide Elternteile verstritten sind, eine Einigung nicht in Sicht und das Geld sehr knapp ist, so dass ein Vorschuss unumgänglich wird.

Doch auch wer im Guten auseinander gegangen ist und den Lebensbedarf des Kindes gemeinsam finanzieren möchte, ist sich nicht immer einig. Hier kann eine Mediation (außergerichtliche Einigung), eventuell sogar durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Scheidungs- und Familienrecht, zu einer Regelung ohne großen Streit verhelfen. Wer noch Studentin ist und unter einem bestimmten Einkommen liegt, bekommt in der Regel Prozesskostenhilfe. Der Gang zum Anwalt kostet dann nur eine sehr geringe Selbstbeteiligung.