Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Sozialhilfe
Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II, kurz ALG2 (umgangssprachlich auch Hartz IV genannt) dienen zur Grundsicherung bedürftiger Menschen, die ohne eine solche Unterstützung nicht über die Runden kommen. In der Regel wird Sozialhilfe nicht erwerbsfähigen Menschen (also beispielsweise solchen mit schwerer Behinderung oder anderen Krankheiten, die eine geregelte Arbeit unmöglich machen) gezahlt, das ALG2 aber grundsätzlich erwerbsfähigen Menschen, die beispielsweise vorrübergehend ohne Arbeit sind. Dabei stellen Studenten oftmals jedoch eine Ausnahme dar: Für sie ist im Normalfall weder die Sozialhilfe noch das ALG2 vorgesehen, selbst bei finanzieller Notlage.
Als Studierender befindet man sich noch in Ausbildung und hat somit entweder Anspruch auf Bafög oder auf Unterstützung durch die Eltern (je nach Einkommen dieser). Doch was, wenn eine Schwangerschaft oder ein neugeborenes Kind die finanzielle Situation vollkommen durcheinanderbringen? In diesen Ausnahmefällen gibt es Regelungen, die eine staatliche Grundsicherung auch für Studierende ermöglichen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt dabei die außerordentliche Bedürftigkeit: Wer ein Kind hat und womöglich noch alleinerziehend ist, aber sein Studium fortführen möchte, hat gute Chancen auf Bewilligung eines Härtefall-Antrags. Weil eine Erwerbstätigkeit neben Studium und Kindererziehung gerade in der ersten Zeit nach der Geburt kaum oder gar nicht zumutbar ist, kann in diesem Fall - und wiederum unter bestimmten Voraussetzungen - eine staatliche Sozialleistung genehmigt werden.
Doch auch bei vorrübergehender Studienpause (durch Schwangerschaft oder Geburt) und bei gleichzeitigem Ausfall der Grundsicherung Bafög kann ALG2 gezahlt werden. Im Rahmen der ALG2-Bewilligung besteht dann auf Anrecht auf den sogenannten Mehrbedarf, welcher de finanziellen Belastungen bei Schwangerschaft und Geburt abdecken helfen soll.