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Studium und Kind

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Wohnberechtigungsschein

Der berüchtige Wohnberechtigungsschein, auch WBS oder §5-Schein nach dem entsprechenden Gesetzt genannt, ermöglicht das Beziehen einer sogenannten Sozialwohnung. Hiermit sind Wohnungen meist öffentlicher bzw. gemeinnütziger Träger gemeint, welche einen guten Wohnstandard zu meist deutlich unter dem Mietspiegel liegenden Kosten bieten. Wer keine Lust mehr hat auf Studentenwohnheim oder WG und ein wenig mehr Privatsphäre schätzt, ist mit den Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt oft heillos überfordert.

Gerade für Studierende mit Kind ist dieser Schein also eine wichtige Voraussetzung, um an passenden Wohnraum zu gelangen. Auch einige Studentenwohnheime verlangen den Nachweis. Dabei gitl: Der Wohnberechtigungsschein ist eine Möglichkeit, an günstigen und öffentlich geförderten Wohnraum zu kommen - eine Garantie bietet er jedoch nicht. Deshalb lohnt es , sich bereits frühzeitig (zum Beispiel zu Beginn der Schwangerschaft)auf die entsprechenden Wartelisten zu setzen. Je nach Wohnort können diese sehr unterschiedlich lang sein, wobei es bei einigen Baugesellschaften Vorrang gibt für junge Eltern mit Kind. Das Vergabeverfahren ist dabei ebenfalls von Stadt zu Stadt verschieden. In der Regel wird, nach entsprechender Wartezeit, eine den eigenen Suchkriterien entsprechende Wohnung vorgeschlagen. Wird diese nicht angenommen, kann es jedoch mitunter lang dauern, bis eine Alternativwohnung frei wird.

Der Wohnberechtigungsschein kann beim Wohnungsamt der Kommune beantragt werden. Die Voraussetzung eines Jahreseinkommens von maximal 18.000 Euro beispielsweise für einen 2-Personen-Haushalt erfüllen wohl die meisten Studierenden mit Kind; wer mit einem verdienenden Partner zusammenwohnt, bekommt den Schein hingegen nicht unbedingt. Und wer seinen Studienort wechseln will, kann den Wohnberechtigungsschein in der Regel noch am derzeitigen Wohnort beantragen. Er ist bundesweit für ein Jahr lang gültig, danach muss er neu beantragt werden.

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