Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Wohngeld
Normaler Weise betrifft das Thema Wohngeld Studenten nur am Rande - schließlich ist diese staatliche Unterstützung nur unter strengen Auflagen für Studierende vorgesehen. Die Ausschlussklausel, dass der Mietzuschuss nur für Studenten ohne Bafög-Berechtigung besteht, erscheint auf den ersten Blick paradox. Gemeint ist hiermit aber, dass beispielsweise eine Verzögerung des Studiums den Verlust des Bafögs bewirkt hat und dann ein Wohngeld beantragt werden kann. Für Studenten mit einkommensstarken Eltern und ohne Bafög-Anspruch besteht in der Regel kein Anspruch auf den Mietzuschuss. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Studierende mit eigenem Kind oder Kindern können Wohngeld erhalten.
In diesem Fall gilt der Mietzuschuss offiziell dem Unterhalt des Kindes, nicht dem Studenten selbst. Bei entsprechender Beantragung kann das Wohngeld auch schon während der Schwangerschaft gezahlt werden. Weil der Mietzuschuss erst ab dem Antragsmonat und nicht rückwirkend gewährt wird, sollte man rechtzeitig den Gang zum Amt bzw. zur Stadtverwaltung wagen. Hier liegen die entsprechenden Formulare aus. Um sich einen Überblick über die Höhe des zu erwartenden Wohngelds zu verschaffen, reicht ein Blick ins Internet: Hier gibt es verschiedene Wohngeld-Rechner, die das komplizierte Verfahren in wenigen Klicks verständlich machen. Denn der Mietzuschuss kann je nach Bundesland, Stadt, tatsächlicher Miethöhe, Einkommen, Anzahl der Bewohner und vielem Mehr variieren. Bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen (zum Beispiel einem 400-Euro-Job), zu betreuendem Kind und zusätzlichem Studium kann oft ein beträchtlicher Teil der Miete übernommen werden. Diese muss jedoch selbstverständlich verhältnismäßig sein und darf die finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers nicht übersteigen.