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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Bafög

Für viele Studierende ist das monatliche Bafög der wichtigste finanzielle Grundpfeiler. Er garantiert, dass zumindest die Miete regelmäßig gezahlt werden kann und auch einige weitere Ausgaben gedeckt sind. Das Bafög ist eine zweckgerichtete Förderung, die jungen Studierenden aus einkommensschwächerem Elternhaus ein finanziell gesichertes Studium ermöglichen soll.

Wird das Studium durch Schwangerschaft oder Kindererziehung (Mutterzeit) für eine Weile auf Eis gelegt, besteht deshalb grundsätzlich kein Anrecht mehr auf Bafög. Doch wer sich rechtzeitig um die richtigen Anträge kümmert, kann noch länger von der Studierendenunterstützung profitieren: Zunächst einmal wird unterschieden zwischen studierenden Eltern bzw. Schwangeren und solchen, die das Studium zu diesem Zwecke unterbrechen oder unterbrochen haben. Hier sollte keine Zeit verstreichen, denn das Bafög-Amt muss rechtzeitig über die Unterbrechung informiert werden (und zwar bereits bei einer Unterbrechung ab drei Monaten, also weniger als ein Semester). Zu Unrecht gezahlte Bafög-Gelder müssen nicht nur zurückgezahlt werden, sie können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Konsequenzen können sich auch auf andere Sozialleistungen auswirken - es empfiehlt sich also dringend, schon frühzeitig nach Alternativen zu schauen (Das Arbeitslostengeld II beispielsweise kann das Bafög temporär ersetzen, wenn keine weiteren Einnahmen bestehen).

Trotzdem ist es möglich, einen Antrag auf Verlängerung der Förderungsdauer zu stellen. Diese wird in der Regel bewilligt, es gibt jedoch auch Gegenbeispiele. Dabei gilt, dass für eine Schwangerschaft sowie für jedes Lebensjahr eines eigenen Kindes bis 5 Jahre der Anspruch auf Förderung um jeweils ein Semester verlängert werden kann. Wer sein Studium mit Kind also deutlich langsamer schafft als geplant, kann zumindest auf weitere Bafögzahlungen bis zum Studienabschluss hoffen. Trotzdem wird das Bafög-Amt auch in dieser Zeit Leistungsnachweise verlangen; eine mehrjährige Immatrikulation ohne entsprechende Scheine bringt keine Förderung.

Für junge Väter oder Mütter, die ohne Unterbrechung weiterstudieren, gibt es selbstverständlich auch wie gewohnt Bafög. Hier gibt es bei Erfüllung der Voraussetzungen sogar ein zusätzliches Kinderbetreuungsgeld von 113 Euro pro Monat.

Weitere Infos zum Thema Bafög unter:
der Bafög Rechner auf hartz4hilfthartz4.de

Merkblatt der BMBF zur Förderung nach dem BAföG in den Fällen von Schwangerschaft und Kindererziehung


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