Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Für viele Studierende ist das monatliche Bafög der wichtigste finanzielle Grundpfeiler.
Er garantiert, dass zumindest die Miete regelmäßig gezahlt werden kann und auch einige
weitere Ausgaben gedeckt sind. Das Bafög ist eine zweckgerichtete Förderung, die jungen
Studierenden aus einkommensschwächerem Elternhaus ein finanziell gesichertes Studium
ermöglichen soll.
Wird das Studium durch Schwangerschaft oder Kindererziehung
(Mutterzeit) für eine Weile auf Eis gelegt, besteht deshalb grundsätzlich kein Anrecht
mehr auf Bafög. Doch wer sich rechtzeitig um die richtigen Anträge kümmert, kann noch
länger von der Studierendenunterstützung profitieren: Zunächst einmal wird unterschieden
zwischen studierenden Eltern bzw. Schwangeren und solchen, die das Studium zu diesem
Zwecke unterbrechen oder unterbrochen haben. Hier sollte keine Zeit verstreichen, denn
das Bafög-Amt muss rechtzeitig über die Unterbrechung informiert werden (und zwar bereits
bei einer Unterbrechung ab drei Monaten, also weniger als ein Semester). Zu Unrecht
gezahlte Bafög-Gelder müssen nicht nur zurückgezahlt werden, sie können auch rechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Konsequenzen können sich auch auf andere
Sozialleistungen auswirken - es empfiehlt sich also dringend, schon frühzeitig nach
Alternativen zu schauen (Das Arbeitslostengeld II beispielsweise kann das Bafög temporär
ersetzen, wenn keine weiteren Einnahmen bestehen).
Trotzdem ist es möglich, einen Antrag
auf Verlängerung der Förderungsdauer zu stellen. Diese wird in der Regel bewilligt, es
gibt jedoch auch Gegenbeispiele. Dabei gilt, dass für eine Schwangerschaft sowie für
jedes Lebensjahr eines eigenen Kindes bis 5 Jahre der Anspruch auf Förderung um jeweils
ein Semester verlängert werden kann. Wer sein Studium mit Kind also deutlich langsamer
schafft als geplant, kann zumindest auf weitere Bafögzahlungen bis zum Studienabschluss
hoffen. Trotzdem wird das Bafög-Amt auch in dieser Zeit Leistungsnachweise verlangen;
eine mehrjährige Immatrikulation ohne entsprechende Scheine bringt keine Förderung.
Für junge Väter oder Mütter, die ohne Unterbrechung weiterstudieren, gibt es
selbstverständlich auch wie gewohnt Bafög. Hier gibt es bei Erfüllung der Voraussetzungen
sogar ein zusätzliches Kinderbetreuungsgeld von 113 Euro pro Monat.
Weitere Infos zum Thema Bafög unter:
der Bafög Rechner
auf hartz4hilfthartz4.de
Merkblatt
der BMBF zur Förderung nach dem BAföG in den Fällen von Schwangerschaft und Kindererziehung
weitere Infosseiten:
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